UVV-Prüfung
Damit Ihre Arbeit mit Sicherheit funktioniert.
Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ein Nutzfahrzeug mit hydraulischem Antrieb (z.B. hydraulische Ladebordwand, Kranaufbau, Mähgeräte etc.) regelmäßig im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) überprüft werden. Bei der UVV handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Regelung, die der Sicherheit von Fahrer und Mitarbeitern dient. Sie muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, an Nutzfahrzeugen mit Hydraulikantrieb durchgeführt werden.
Unsere Nutzfahrzeugwerkstatt ist zur Durchführung der UVV für viele hydraulische Systeme an Ihrem Nutzfahrzeug autorisiert. Gerne beraten wir Sie zur UVV-Prüfung und führen diese bei Bedarf an Ihrem Lkw, Sattelzug, Anhänger und Auflieger mit Hydraulikantrieb durch.
Ihre Ansprechpartner
Andre Wenke
Serviceberater Nfz
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